ASF - AufbauSeminar für Fahranfänger

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung  zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden.

Die Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

  • Das Aufbauseminar wird in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt.
  • Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen. An einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. 
  • Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Fahrzeit mindestens 30 Minuten.
  • In den Kursen werden die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür diskutiert.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung