Begleitetes Fahren mit 17

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern, ihr eigenes Können überschätzen sie oft - kritische Situationen unterschätzen sie.

Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Frauen und Männer wesentlich höher.

Die traurige Bilanz: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.

Um die Sicherheit der jungen Fahrer/innen und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrungen sammeln.

Die Grundidee dabei heißt: Mehr Praxis - mehr Beratung - mehr Erfahrung oder anders gesagt, weniger Risiko - weniger Gefahren - weniger Unfälle

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

 

Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule.

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (darin enthalten: Führerscheinklassen L und AM) wie bisher, nur ein Jahr früher.

Voraussetzung für den Führerscheinbewerber: Keine Bedenken die gegen die Fahreignung sprechen.

 

Als Begleitperson kommen ein oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en) in Frage, die folgende Auflagen erfüllen:

  • Das 30. Lebensjahr muss vollendet sein.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

 

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung.

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
  • Aushändigung einer Prüfbescheinigung (kein Kartenführerschein).
  • Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.

 

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung und Sammeln von Fahrpraxis.

  • Die jungen Fahrer sind verantwortungsvolle Fahrzeugführer und dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
  • Die Fahrberechtigung besteht für Deutschland und Österreich.
  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Die Alkohol-Promillegrenze gilt auch für die Begleitperson.

 

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Uneingeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt. Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden. Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig und kann innerhalb dieser Zeit am Landratsamt abgeholt oder über Direktversand zugeschickt werden.

 

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung

 

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