Begleitetes Fahren mit 17
Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern, ihr eigenes Können überschätzen sie oft - kritische Situationen unterschätzen sie.
Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Frauen und Männer wesentlich höher.
Die traurige Bilanz: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.
Um die Sicherheit der jungen Fahrer/innen und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrungen sammeln.
Die Grundidee dabei heißt: Mehr Praxis - mehr Beratung - mehr Erfahrung oder anders gesagt, weniger Risiko - weniger Gefahren - weniger Unfälle
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule.
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (darin enthalten: Führerscheinklassen L und AM) wie bisher, nur ein Jahr früher.
Voraussetzung für den Führerscheinbewerber: Keine Bedenken die gegen die Fahreignung sprechen.
Als Begleitperson kommen ein oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en) in Frage, die folgende Auflagen erfüllen:
- Das 30. Lebensjahr muss vollendet sein.
- Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
- Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung.
- Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
- Aushändigung einer Prüfbescheinigung (kein Kartenführerschein).
- Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung und Sammeln von Fahrpraxis.
- Die jungen Fahrer sind verantwortungsvolle Fahrzeugführer und dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
- Die Fahrberechtigung besteht für Deutschland und Österreich.
- Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Die Alkohol-Promillegrenze gilt auch für die Begleitperson.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Uneingeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt. Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden. Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig und kann innerhalb dieser Zeit am Landratsamt abgeholt oder über Direktversand zugeschickt werden.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung