Wissenswertes rund um den Führerschein


    Wie oft muss ich am theoretischen Unterricht teilnehmen ?

  • Erstmaliger Führerschein - Grundunterricht - 12x
  • bei Erweiterung - Grundunterricht - 6x
  • Zusatzunterricht Kl. B - 2x
  • Zusatzunterricht Kl. A - 4x
  • Zusatzunterricht Kl. M - 2x
  • Zusatzunterricht Kl. L - 2x

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Wie viele Fahrstunden muss ich nehmen ?

Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der "Pflichtstunden" sagt nichts über die tatsächlich notwenige Anzahl der Fahrstunden aus! Zusätzlich sind von jedem Fahrschüler, vor Durchführung der Sonderfahrten, Übungsstunden zu absolvieren. Ohne eine ausreichende Anzahl an Übungsstunden (z.B. im Stadtverkehr) kann man die praktische Prüfung nicht erfolgreich abschließen!

Die Anzahl der Übungsstunden ist je nach Begabung und Talent unterschiedlich, deshalb ist es unmöglich eine Kostenprognose für den Führerschein abzugeben!

 

Hier eine Übersicht der "Pflichtstunden"

Klasse A / A1 / B:
Auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Stunden
Auf Autobahnen: 4 Stunden
Bei Dunkelheit oder Dämmerung: 3 Stunden

Klasse A1 auf A:
Auf Bundes- oder Landstraßen: 3 Stunden
Auf Autobahnen: 2 Stunden
Bei Dunkelheit oder Dämmerung: 1 Stunden

Klasse B auf BE:
Auf Bundes- oder Landstraßen: 3 Stunden
Auf Autobahnen: 1 Stunden
Bei Dunkelheit oder Dämmerung: 1 Stunden

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Kosten

  • - Grundgebühr (darin sind auch die Theorieunterrichte enthalten)
  • - evtl. Lehrmaterial (Fragebogen, Buch)
  • - Sonderfahrten (Anzahl gesetzlich vorgeschrieben)
  • - "normale" Fahrstunden (Anzahl hängt vom Talent und Fleiß ab)
  • - Theoretische Prüfung
  • - Praktische Prüfung

Die Preisliste hängt in den Fahrschulen aus

Der Preis sollte nie das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl der Fahrschule sein, denn niemand kann euch vorher sagen, was der Führerschein am Ende wirklich kosten wird.

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Weitere Kosten

  • - Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle
  • - Erste Hilfe Kurs
  • - Sehtest / Augenarzt
  • - TÜV-Gebühr für theoretische und praktische Prüfung
  • - ärztliche Untersuchungen und Gutachten

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Führerscheinantrag

    Für die Anmeldung bitte mitbringen:

  • - Personalausweis oder Reisepass
  • - biometrisches Passbild 35 x 45 mm
  • - Bescheinigung über Sehtest
  • - Bescheinigung über Erste-Hilfe Kurs

    Für die Kl. C und D

  • - Bescheinigung über Augenärztliche Untersuchung
  • - Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
  • - Bescheinigung über Ärztliche Untersuchung

    Für die Kl. D

  • - Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
  • - Bearbeitungsdauer: 6 - 8 Wochen (erst danach kann die Prüfung gemacht werden!)

Informationen über die Adresse und Öffnungszeiten der Führerscheinstelle gibt es bei der Anmeldung in der Fahrschule.

 

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Termine und Fristen

Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters:
Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben

Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters:
Theorieprüfung

Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters:
Praktische Prüfung

Frühestens am Geburtstag:
Führerschein abholen

Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein. Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein. Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.

Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung:
2 Wochen

Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt (abgesehen davon, dass der Führerscheinantrag nach einem Jahr vom Straßenverkehrsamt eingezogen wird und dann wieder neu gestellt werden muss, außerdem gilt die bestandene theoretische Prüfung auch nur ein Jahr lang)

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Sehtest

Der Sehtest kann bei jedem Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden. Er darf bei Abgabe des Führerscheinantrags nicht älter als zwei Jahre sein.

 

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