Starthilfe - Führerscheinfinanzierung

  • Starten statt warten Mit STARTHILFE kannst Du sofort mit dem Führerschein anfangen und musst nicht erst warten bis das Sparschwein dick und rund ist.
  • Kreditbetrag, Ratenhöhe und Laufzeit je nach Bedarf 500 € bis 3.000 €, 12 bis 60 Monate
  • Faire konkurrenzfähige Konditionen.
  • Transparente Vertragsbedingungen, unkomplizierte und unbürokratische Abwicklung direkt über die Fahrschule.
  • Keine Bearbeitungsgebühr.

Kein Schalter, kein Schlips....................STARTHILFE gibt's genau da (und nur da), wo Du auch den Führerschein bekommst, nämlich in Deiner Fahrschule.

Die Abwicklung ist unkompliziert und die für einen Kreditvertrag üblichen Formalitäten sind schnell erledigt. Du benötigst nur Kopien Deines Personalausweises und Deiner EC-Maestro Karte.

Wie funktioniert die Führerscheinfinanzierung ?
Für STARTHILFE müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Nicht alle, die einen Führerschein mit STARTHILFE finanzieren möchten, erfüllen die Voraussetzungen als Kreditnehmer. Deshalb gibt es STARTHILFE nicht nur für einen, sondern auch für zwei Kreditnehmer.

Wenn Du die Voraussetzung für STARTHILFE nicht vollständig erfüllst, kannst Du dir einen STARTHILFE Partner suchen. Das kann ein Verwandter, ein Freund oder auch ein Bekannter sein. Ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht Voraussetzung.

Du bist noch keine 18 ?
Dann muss eine andere Person (z.B. Vater oder Mutter) den Kreditantrag für Dich stellen. Wenn diese Person nicht die Voraussetzungen aus dem Quick-Check erfüllt, sollte noch ein zweiter Kreditnehmer auf dem Antrag stehen.

Bist Du bereits 18 und noch in Ausbildung oder Schüler, kannst Du als zweiter Kreditnehmer auftreten.

    STARTHILFE Quick-Check

  • Mindestens 18, höchstens 64 Jahre
  • Regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen über 1.000 €
    (Weihnachts-, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen gehören nicht zum Netto-Einkommen)
  • Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis seit mindestens 6 Monaten.(Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer in der Probezeit, Hausfrauen, Arbeitslose, Zivil- und Wehrdienstleistende brauchen einen STARTHILFE Partner. Für Antragsteller mit Einkommen aus freiberuflicher/selbstständiger Tätigkeit gelten Sonderregelungen)
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder unbefristete Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung
  • Kein negativer SCHUFA-Eintrag

Sechsmal JA bei Dir oder Deinem STARTHILFE Partner ?

Glückwunsch, jetzt heißt es nur noch Antrag stellen und los geht's !!!

Einfach den Antrag beim Fahrlehrer holen, dieser geht zusammen mit Dir die Formalitäten durch.

 

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung

 

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